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DV 040/0/004
                    für Funkbetriebsdienst

Sie war Grundlage für den täglichen sicherzustellenden Dienst im Tastfunk, im Sprechfunk sowie im Funkfernschreibverkehr. Alle für den Betrieb eines Funknetzes notwendigen Vorgehensweisen wie Frequenzwechsel, Verbindungsaufnahmen, Überprüfen von Verbindungen, Senden von Sprüchen und Signalen notwendigen Handlungsweisen werden geregelt.

In den Anlagen wird auf die unterschiedlichsten Ereignisse und Hilfsmittel eingegangen. Von Begriffsbestimmungen, Angaben zum empfangen von Zeitzeichen und Rundfunksendern, das Morsealphabet ( sollte man bereits beherrschen ) mit Satzzeichen , die Verwendung von Q- und Z- Gruppen und Betriebszeichen, das Buchstabieralphabet auch die internationale Variante sowie das Führen von Betriebsbuch und Spruchformular.

Als Hauptfunkstelle war man für die Einhaltung dieser DV verantwortlich und mußte Verstöße durch Verwendung von QCZ.( Sie verletzen die Regeln des Funkverkehrs, mit Angabe der entsprechenden Ziffer aus dieser Vorschrift ) ahnden. Tat man dies nicht wurde man selbst durch eine zentrale Funküberwachung bestraft.

Hatte man selbst ein QCZ erhalten, so hatte dies auf alle Fälle eine Ausgangs- und Urlaubssperre ( Kurz- und Sonderurlaub ) zur Folge. Wenn ich mich recht erinnere durfte geplanter Urlaub angetreten werden.
Um derartige Erscheinungen richtig auswerten oder belegen zu können zeichnete ein Tonbandgerät den Funkverkehr auf. Dies war ein sehr robustes sowjetisches Modell, welches die Daten auf einem glänzenden Metalldraht speicherte.

Diese DV hatte inderekt unvorstellbare Macht, denn sie bestimmte über viele Belange im Kompanieleben.

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